Digitalradio-in-Deutschland

Dein Board für DAB+ - Das Radio der Zukunft
Startseite D-I-D besuchen
Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 09:32

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Sa 14. Sep 2019, 12:09 
Offline
DID-Mitarbeiter

Registriert: Fr 22. Feb 2013, 11:02
Beiträge: 8807
Wohnort: südliches Sachsen-Anhalt
Weil hier von Herstellergarantie gesprochen wurde.
TechniSat gewährt auf die Multytenne wie ich sie seit über 10 Jahren besitze derzeit 20 Jahre. Trotz das dieses Teil teilweise extrem von Vogelexkrementen unterm Dach beschossen wurde glaube ich das auch in den nächsten 10 Jahren nichts weiter passieren wird. Qualität geht also. Auch deren Updates für EPG und sich ändernde Programmelisten über Satelliten Transponder oder DVB-T Muxe auf arte HD gibt es noch für die allerersten SD DVB-S Receiver für Geräte ohne Internetanbindung. Deren hauseigenene Geräte werden über massenhaft verteilte Messpunkte auf der Platine geprüft. Leider geht auch da der Trend in Richtung Fremdhersteller wie so manche Gurke mir schon gezeigt hat. Als weiteres Problem gehört auch eine vernünftige Software dazu. So ein Update darf auch nach 10 Jahren noch kommen.

Um also nochmal deutlich zu machen warum ich für die DAB Pflicht bin. Ganz einfach, damit man auch in 10 Jahren damit noch etwas hören kann. Mal wieder ist die UKW Abschaltung 2025 für Deutschland im Gespräch. Länger als 10 Jahre erwartet wohl sowieso niemand mehr das etwas hält. Mein TV und mehrere andere Leute mit dem selben Typ halten auch schon über 10 Jahre und erhalten durch gebrauchte originale Receiver das nötige Update. Für mich selber kaufe ich meistens neu. Beim Thema Smartphone sind 5 Jahre ja schon Steinzeit.

_________________
eigene Geräte


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Fr 18. Okt 2019, 14:08 
Offline
DID-Mitarbeiter

Registriert: Fr 22. Feb 2013, 11:02
Beiträge: 8807
Wohnort: südliches Sachsen-Anhalt
bayerndigitalradio.de/news
Zitat:
TKG-Novelle erfolgreich angenommen

[Berlin] Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 19/13441) in seiner 46. Sitzung am 16. Oktober 2019 abschließend beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Damit sind die Regelungen der EU zur Einbauverpflichtung von DAB+ in Fahrzeuge vollständig und in 3. Lesung abschließend einschließlich der Regelungen zur Interoperabilität für sog. Kofferradios mit Wirkung für ab 21.12.2020 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und Geräte in deutsches Recht umgesetzt.

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlussempfehlung und Bericht

_________________
eigene Geräte


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 20. Okt 2019, 14:26 
Offline
Foren-Neuling

Registriert: Di 3. Nov 2015, 11:08
Beiträge: 89
§ 48 Interoperabilität von Fernseh- und Radiogeräten

4) Jedes Autoradio, das in ein neues für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird, muss einen Empfänger nach dem jeweili-gen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiens-ten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden. Bei Emp-fängern, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amts-blatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit der Anforderung in Satz 1, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmt, angenommen.

(5) Jedes für Verbraucher bestimmte, erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogerät, das den Programmnamen anzeigen kann und nicht Absatz 4 unterfällt, muss einen Empfänger enthal-ten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe digitaler Hörfunkdienste ermöglicht. Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen, Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunk-dienstes sind und Geräte, bei denen der Hörfunkempfänger eine reine Nebenfunktion hat.“


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Datenschutz (EUDSGVO)

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de