Bundesverwaltungsgericht erklärt Rundfunkbeitrag für rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag in mehreren Urteilen entschieden.
Die Richter wiesen in ihren letztinstanzlichen Entscheidungen die Revisionen von mehreren Klägern zurück und urteilten, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Vor dem 6. Senat des Gerichts waren am Mittwoch und Donnerstag die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt worden, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2016&nr=21http://www.focus.de/finanzen/news/klage ... 68550.html