Nordrhein-Westfalen steht vor einer neuen Entwicklung im Radio- bzw. Audiomarkt: Die Landesanstalt für Medien NRW schreibt landesweite Übertragungskapazitäten für den digitalen Standard DAB+ aus. Damit wird die landesweit einheitliche digitale Verbreitung bzw. Weiterverbreitung von Hörfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien ermöglicht.
Kurz vor dem Start der Ausschreibung ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten, auf den die Ausschreibung bereits in der Entwurfsfassung Bezug nimmt.
Weitere Schritte werden im Bereich des Hörfunks
Anfang 2021 die Ausschreibung einer landesweiten UKW-Kette sowie
nach entsprechender Kapazitätszuordnung die Ausschreibung einer zusätzlichen landesweiten regionalisierten DAB+-Bedeckung sein.
Mit DAB+ wird das Audioangebot in Nordrhein-Westfalen deutlich vergrößert. Mehr Inhalte können über mehr Verbreitungswege ausgespielt und von Menschen genutzt werden. Damit berücksichtigen wir auch Entwicklungen der letzten Jahre: Der Konsum von und das Interesse an Audio-Inhalten sind gestiegen. Hörgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer sind „mobiler“ geworden. Mit DAB+ ergibt sich ein großes Potenzial, mit landesbezogenen journalistisch-redaktionellen Angeboten zusätzliche Zielgruppen zu erreichen und damit die Programm- und Anbietervielfalt in Nordrhein-Westfalen zu steigern.
Für die landesweite digitale terrestrische Verbreitung von privaten Angeboten in NRW über DAB+ hat am 17. November 2020 die Ausschreibung begonnen.
Bewerben können sich private Hörfunkveranstalter, Anbieter vergleichbarer Telemedien sowie Plattformanbieter.
Ende der Bewerbungsfrist ist der 19. Januar 2021, 12 Uhr.
Quelle:
https://www.medienanstalt-nrw.de/filead ... s_2020.pdfZudem wird wie Tobias Schmid bereits in der Medienratsitzung angekündigt - die Lizenzen an 15 Sender vergeben. Die Einbeziehung des Teilnehmers am DAB+-Pilotversuch gemäß § 28 Absatz 3 LMG NRW wird berücksichtigt, sodass es 16 Sender geben wird.